1930 und heute, das ist eher ein Vergleich, der in die Irre führt. Seit einigen Jahren ist es in Deutschland Mode geworden, die aktuelle politische Situation mit jener der Weimarer Republik der 30er Jahre zu vergleichen (siehe jüngst Jochen Ott, FAZ 12. September, S. 10).
Zweifellos kann man noch immer lernen aus dem Scheitern der ersten deutschen Demokratie, die politische Bildung der Bundesrepublik beruht auf diesem Bündnis mit der Zeitgeschichte.
„Ohne Demokratie kein Hitler“ (Spiegel), dieser Satz muss den allzu selbstsicheren Hort heutiger Demokratien allerdings provozieren, zumal es allerorten heißt, dass sie weltweit von innen und außen bedroht ist, und die autoritäre Herrschaft in verschiedenen Varianten auf dem Vormarsch ist (siehe dazu die Blogs Revolution von rechts I und II), was zweifellos der Fall ist.
Wie es dazu kommen konnte, treibt die Historiker nach vielen Versuchen immer noch um und wird sich wohl nie beruhigen. Siehe dazu nur die Summa von Götz Aly „Wie konnte das geschehen? 1933 bis 1945“ (Frankfurt am Main 2025), wobei er auch die „attraktiven Angebote“ der „Zustimmungsdiktatur“ herausarbeitet. Das fördert Einsichten auch für heute, wie Verlockungen und Propaganda funktionieren. Sie sind keineswegs weniger und nicht weniger raffiniert geworden.
„Die Geschichte von Weimar 1918–1933“ gehört dazu, des sozialdemokratischen Historikers Heinrich August Winkler, München 1998. Beides sind voluminöse, fundierte, lehrreiche Bücher, die sich gut lesen.
Im März 1930 zerbricht die Große Koalition unter Hermann Müller (SPD). Es ist die letzte demokratisch legitimierte Regierung der Weimarer Republik, bevor die Präsidialkabinette beginnen.
Winkler behandelt dieses Thema in seinem Kapitel „Die Preisgabe des Parlamentarismus“ (a. a. O., S. 334 ff). Danach folgt nicht zufällig das Kapitel „Die Ausschaltung der Massen“ (S. 375 ff.), bevor diese in Hitler ihren Führer sehen: die legale Revolution von rechts.
Der Demokratie bleibt ein voluntaristischer-dezisionistischer Kern bei allen legalen Regeln. Jede Stimme zählt gleich viel. Um sie muss ‚gerungen‘ werden, damals wie heute. Man muss öffentlich überzeugen können.
Damals wie heute seien Große Koalitionen instabil, wachse eine Partei am rechten Rand unaufhaltsam und bedrohe die Demokratie, heißt es.
Doch hält man diesen Vergleich, der zunächst auf der Hand liegt, gegen das Licht, zeigt sich, dass die Unterschiede schwerer wiegen als die vermeintlichen Parallelen. Das ist bei historischen Analogien oft so. Deshalb ist Vorsicht geboten, sie als Grundlage für das eigenständige Urteilen in die Gegenwart zu übernehmen.
Die ist oft nicht so geistesgegenwärtig, wie sie sein sollte, sondern heute schnell, oberflächlich, schnell, atemlos, beherrscht von Palaver.
Historische Nacherzählung ist das eine, politisches Urteilen das andere, schwierigere.
Wer 1930, gar 1933, beschwört, um die Gegenwart zu erklären („Nie wieder“ dient der Mobilisierung!), macht sich daher eher einer politischen (Über-)Dramatisierung schuldig, statt zum besseren Verständnis und angemessenen Handeln beizutragen.
Instabile Koalitionen als Normalfall
Unbestritten ist, dass Deutschland derzeit auf Bundesebene wie auch in einigen Ländern über keine stabilen Koalitionen verfügt. Die Suche nach Mehrheiten gestaltet sich oft mühsam, und die Regierungen scheinen prekär, das Regieren schwierig und unzufrieden. Doch ist dies kein Sonderfall, der zwingend an Weimar erinnert, sondern eine Konsequenz des deutschen Wahlsystems, das reformiert werden sollte.
Es ist ein Verhältniswahlrecht mit relativ niedrigen Hürden für den Einzug in das Parlament. In rechtsstaatlichen Konkurrenzdemokratien sind Koalitionsregierungen die Regel, und ihre Instabilität gehört zur Normalität. In Dänemark beispielsweise, einem konsolidierten Rechtsstaat, regieren seit Jahrzehnten Minderheitsregierungen, ohne dass dort jemand von drohendem Staatszerfall oder Demokratiekrise sprechen würde.
Die Übertragung des Weimarer-Vergleichs ignoriert, dass die heutige Bundesrepublik, auch nach 1989, eine vergleichsweise robuste institutionelle Verfassung aufweist. Das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Grundrechte (Grundrechtedemokratie), klare föderale Strukturen und ein gefestigtes Gewaltenteilungssystem existieren. Starke Korrekturen, die der Weimarer Republik fehlten.
AfD und NSDAP – eine problematische Analogie
Besonders fragwürdig ist die häufig gezogene Parallele zwischen dem Aufstieg der NSDAP damals und dem der AfD (das blaue Wunder) heute. Zwar handelt es sich in beiden Fällen um Protestparteien, die sich gegen das politische Establishment positionieren und mit provokativen Botschaften Anhänger gewinnen. Doch die sozialen und politischen Treiber sind völlig unterschiedlich.
Die NSDAP stieg in einem Kontext ökonomischer Katastrophen auf – Weltwirtschaftskrise, prägende Erfahrungen des Ersten Weltkrieges, Hyperinflation im Gedächtnis, Massenarbeitslosigkeit – und profitierte von einem vollständigen Vertrauensverlust in die staatliche Handlungsfähigkeit.
Die AfD hingegen verdankt ihren Aufstieg in erster Linie einem spezifischen Politikfeld: der Migrationspolitik der 2010er Jahre, die im europäischen Vergleich außergewöhnlich liberal ausfiel (für die einen das Beste von Merkel, die anderen hassten sie dafür), was zu einer neuen Spaltung im Land und wachsenden Gegenreaktionen führte, die durch die Corona-Pandemie bis in die Familien hinein noch einmal vertieft wurde.
Dass sich diese Gegenbewegung (Begrenzung der Masseneinwanderung, Integrationsprobleme) nicht auf Deutschland beschränkt, sondern in allen europäischen Ländern längst Normalität geworden ist, deutet darauf hin, dass wir es weniger mit einer deutschen Sonderentwicklung (einmal mehr), als einer Angleichung an internationale Trends zu tun haben.
Der Aufstieg der AfD ist daher kein Menetekel à la 1930, sondern eine verspätete Variante dessen, was Schweden, Finnland, Italien, die Niederlande, Österreich schon erlebt haben. Trotz Berlusconi, Salvini und Meloni ist Italien dabei nicht im Mittelmeer untergegangen.
Fehlgeleitete Lehren aus Weimar
Interessanter scheint mir die These, dass gerade die vermeintlichen „Lehren aus Weimar“ problematische Effekte zeitigen. Diese beziehen sich vor allem auf zwei Punkte: die Überbewertung der Parteien (1.) und die wehrhafte Demokratie (2.).
Zu 1. Das Grundgesetz hat den Parteien einen herausgehobenen Verfassungsrang eingeräumt (Artikel 21). Dies mag als Gegengift gegen die Zersplitterung und Parteienzersetzung der Weimarer Jahre gedacht gewesen sein. Faktisch führte es aber mit der Zeit auch dazu, dass Parteien, die unverzichtbar sind, als privilegierte Akteure auftreten, die Volkssouveränität eher bevormunden, als sie zu ermöglichen.
Schon Wilhelm Hennis diagnostizierte diesen „Weg in den Parteienstaat“ (Stuttgart 1998) – der Staat als Beute der Parteien. Hier liegt tatsächlich eine strukturelle Hypothek der Bundesrepublik, die größer geworden ist – wie den Staat begrenzen und modernisieren? –, die mit Weimar wenig zu tun hat, wohl aber mit dessen überkompensierter Abwehr, und begründet dessen Reformen für die Zukunft, auch des systemwichtigen Sozialstaats.
Zu 2. Die Vorstellung, man müsse potenzielle Verfassungsfeinde präventiv bekämpfen, bevor sie an Macht gewinnen, hat dazu beigetragen, dass politische Akteure immer häufiger versuchen, den Schutz der Verfassung parteipolitisch zu reklamieren, statt rechtsstaatlich auszulegen. Parteien der sogenannten „demokratischen Mitte“ beanspruchen das Wächteramt für sich, das letztlich dem Bundesverfassungsgericht (siehe ebenfalls Artikel 21) zusteht – als letztes Wort mit gutem Grund.
Stattdessen führen sie eine unproduktive ‚ewige‘ Verbots-Debatte, anstelle des inhaltlichen Stellens und besseren Regierens. Dies kann zu Übergriffen auf Grundrechte führen, wenn etwa Staatsanwaltschaften Meinungsdelikte verfolgen, die zuvor keine Rolle spielten. Hier ist Vorsicht geboten. Zwar sind liberale Demokratien ohne Abwehrmechanismen gegenüber Extremismen (Identitäre, Reichsbürger, Neonazis in der AfD) verwundbar, zugleich kann die wehrhafte Demokratie in die Versuchung geraten, selbst undemokratische Praktiken einzusetzen.
Minderheitsregierungen statt Frontenbildung
Gibt es einen Ausweg aus der parteipolitischen Selbstblockade? Die Idee, eine neue linksgrüne Front könne die liberale Demokratie retten, verkennt denselben Mechanismus, der schon 1930 wirkungslos blieb: Fronten sind Surrogate für fehlende Mehrheitsfähigkeit.
Sie substituieren Regierungsfähigkeit durch moralische Selbstvergewisserung. In polarisierten Lagen verstärken sie Loyalitäten in den eigenen politischen Lagern, lösen aber kein einziges Strukturproblem – weder das der Mehrheitsfindung noch das der Prioritätensetzung im Staatshaushalt noch das der Umsetzungskapazität der Verwaltung.
Wer die Gegenwart mit Weimar abzugleichen meint, sollte gerade deshalb auf Frontenbildung verzichten. Identitätspolitik von rechts und links ist dafür ein Symptom.
Diese Politik verschiebt Konflikte bei Güterabwägungen – Sicherheit vs. Freiheit, Wachstum vs. Klimaziele, Zuwanderung vs. Integrationskapazität – in Zugehörigkeitsfragen. Damit verliert Politik ihre verfahrensmäßige Nüchternheit und zugleich ihre Sachlichkeit, die Emotionen nicht ausschließen, aber sie auch nicht in der offenen demokratischen Debatte dominieren lässt. Heute vervielfachen die Medien diese emotionale Aufladung noch.
Verbotsphantasien gegenüber unliebsamen Parteien, die Wähler gewinnen, delegitimieren den Wettbewerb, den sie doch zu schützen vorgeben, und treiben Teile der Wählerschaft erst recht aus dem gemeinsamen Verfahren, das Demokratie heißt.
Ein realistischer Ausweg sind Minderheitsregierungen, und zwar nicht als Notbehelf, sondern als ein weiteres Instrument, das wie jedes andere eingeübt werden muss und nicht perfekt ist.
Das Grundgesetz kennt weder einen Koalitionszwang noch eine numerische Pflicht zur Dauermehrheit in jeder einzelnen Frage. Entscheidend sind die Kanzlerwahl und das konstruktive Misstrauensvotum als Stabilitätsanker. Eine Regierung bleibt im Amt, bis eine andere mit Mehrheit gewählt wird. Dazwischen können Mehrheiten nach Dossier variieren. Das ist kein Verzicht auf Stabilität, sondern eine andere Architektur von Stabilität.
Offene Aushandlung, Transparenz und keine Paketzwänge sprechen dafür. Es kommt infolgedessen zu sachorientierten Mehrheiten und weniger zu ideologischen Lagerbildungen. Die AfD-Frage wird entdramatisiert und trotzdem nicht verharmlost. In Haushalts- und Vollzugsfragen zählt zudem vor allem die Verlässlichkeit.
Die skeptischen Einwände dagegen sind die folgenden: Minderheitsregierungen sind instabil und sie normalisieren die Ränder.
Ein weiterer Einwand lautet: Verhandlungen kosten Zeit. Das ist richtig und anstrengend zugleich. Aber dieser Zeitverlust wird durch Qualitätsgewinn wieder kompensiert. Zudem gibt es Verfahrensbrücken, die helfen.
Was folgt daraus für die AfD-Debatte?
Ein Verbotsdiskurs – ganz abgesehen von seinen juristischen Hürden – verschiebt Politik vom Austragen konkurrierender Lösungen in die polizeiliche Logik. Er verengt den Möglichkeitsraum und lädt die AfD symbolisch auf.
Besser ist es, sie im Verfahren zu verkleinern: durch politische Projekte, die mehrheitsfähig sind; durch eine Praxis, die Kompromisse belohnt statt den Lagerstolz; durch sichtbare Resultate in den Konfliktfeldern, die ihre Attraktivität speisen (Migration, Sicherheit, hohe Lebenshaltungskosten, vernachlässigte Innenstädte, Wohnquartiere, Regionen, Infrastruktur).
Die neue Politik bestände darin, die Verfahrensintelligenz der liberalen Demokratie zu nutzen. Minderheitsregierungen sind kein Zeichen der Schwäche, sondern vielmehr der (allerdings anstrengenden) politischen Fähigkeit, Dissens zu organisieren, ohne das Gemeinwesen zerfasern zu lassen.
Wer Weimar ernst nimmt, zieht nicht den autoritären Schluss „Verbieten!“, sondern den „parlamentarischen“ Schluss. Das heißt: mehr Öffentlichkeit, mehr Sache, mehr Verantwortung pro Gesetz.
Bildnachweis: Agentur Medienlabor, Collage.