Von der wehrhaften Demokratie ist plötzlich wieder allüberall die Rede. Vor kurzem war sie überhaupt nicht „in“, wehrhaft schon gar nicht.
Seit der Zeitenwende in einer schwierigen Zeit zwischen Krieg und Frieden und dem „Kampf gegen Rechts“ ist sie sozusagen mehrdimensional geworden, sodass es sinnvoll erscheint, das Konzept begriffshistorisch und im aktuellen Kontext noch einmal zu prüfen.
Ich komme gleich in medias res und beginne mit dem emigrierten Juristen Karl Loewenstein.
Militant democracy
Loewenstein wurde 1891 in München geboren und musste 1933 aus der Hauptstadt der Bewegung fliehen (siehe ausführlich den Blog vom 26. April 2024, in Gedankensplitter IV, Norderstedt 2025, S. 493–506).
Er hatte die Verfassungslehre von Schmitt studiert.
Nach dem Krieg beschlagnahmte er als amerikanischer Legal Adviser die Gelehrtenbibliothek des bewunderten Staatsrechtlers und Staatsrates Carl Schmitt und verhaftete ihn. Er strebte auch seine Verurteilung als Kriegsverbrecher an.
Loewenstein studiert parlamentarische Systeme in einer international vergleichenden Perspektive. Er begründet damit die Parlamentarismusforschung.
Sie ist lehrreich für die heutige Demokratiediskussion, die oft zu borniert, kurzschlüssig und moralisch aufgeregt stattfindet, so als ob von den Wahlen in Sachsen-Anhalt das Schicksal Deutschlands und Europas abhängen würde. Und von der AfD das Schicksal der Parteiendemokratie. Da mache ich mir um den Zustand der SPD und der CDU schon mehr Sorgen.
Vom europäisch-internationalen Vergleich, etwa mit Dänemark, Schweden und Finnland, wie man sich mit dem erstarkenden Rechtspopulismus politisch auseinandersetzen kann, lässt sich mehr lernen als aus fehlgeleiteten Analogien und sogenannten Lehren aus der Weimarer Republik, die in der Öffentlichkeit immer wieder bemüht werden.
Mit Loewenstein kommen wir noch einmal kurz auf die tagesaktuelle Realität der 30er Jahre der neuen totalitären Bewegungen zurück, medial wie auf den Straßen, propagandistisch und gewalttätig. Diesem revolutionären Emotionalismus war rational nicht mehr beizukommen.
Ein demokratischer Emotionalismus als Patriotismus ließ sich dagegen von staatlicher Regierungsseite nicht überall organisieren. Während der Fußball-WM 2026 stellt sich noch immer die Frage: Darf Deutschland patriotisch sein trotz seiner NS-Geschichte (FAZ, 21.6.)?
Was für eine merkwürdige Frage mehr als 80 Jahre nach Kriegsende!
Das politisch Selbstverständliche ist noch immer nicht Common Sense.
Der demokratische Common Sense (um den freilich auch gestritten werden muss) ist wiederum die Basis der populären Urteilskraft.
Loewenstein wendet sich gegen die „legalistische Selbstzufriedenheit“; sie unterschätzt die politischen Emotionen, heute den Populismus in seinen verschiedenen Varianten, und die Techniken organisierter Machteroberung.
Seine Lehre lautet: Eine Demokratie im Belagerungszustand muss sich frühzeitig – präventiv, repressiv und persuasiv – gegen ihre Selbstabschaffung wehren. Sie ist nicht feindlos. Die Bedrohungen sind heute politisch wie technisch zahlreicher und schwieriger geworden.
Damit sind wir beim heutigen Verfassungsschutz.
Gerade jetzt im „Kampf gegen Rechts“ spricht die wehrhafte Demokratie wieder für den Verfassungsschutz, der nach den Erfahrungen des Radikalenerlasses von 1972 auch in der Kritik stand. Und noch einmal zurecht beim irritierenden Versagen bezüglich des NSU-Komplexes.
Auch die Heraufstufung der AfD zum „gesichert rechtsextremistischen Verdachtsfall“ konnte das „blaue Wunder“, das Zuspruch von allen Seiten erhält, bisher nicht stoppen.
Die Bezeichnung „rechtsextremistisch“ schreckt offenbar nicht mehr ab. Weiß man überhaupt genau, was dahintersteht? Die neue Generation Deutschland weiß es nicht (siehe das Interview mit Jean-Pascal Hohm in NZZ, 19. Juni 2026, S. 5).
Hinzu kommt eine zweite Beobachtung: die Verwechslung des Verfassungsschutzes als eines wesentlichen Bausteins der wehrhaften Demokratie mit der Autorität des Verfassungsgerichts, das mit gutem Grund das letzte Wort bei einem Parteienverbot hat laut Art. 21.
Das Verhältnis von Recht (Gerichten) und Politik ist wiederum ein eigenes, besonders schwieriges und vertracktes Thema, das hier nicht gründlich behandelt werden kann.
Bereits in der Weimarer Republik gab es eine aufschlussreiche Kontroverse zwischen Schmitt und Kelsen über den „Hüter der Verfassung“ (1931).
Professoren und Experten spielen sich heute gerne auf anstelle des obersten Gerichts mit seiner Beratungskultur, das rechtsstaatliche Standards setzt.
Problematischer ist jedoch der Zustand, wo die normale Elitenkonkurrenz nicht mehr genügt, Opposition zu absorbieren.
Der sogenannte Populismus ist ein Ort, wo sich die Ablehnung einer als geschlossen wahrgenommenen politischen Klasse sammeln kann.
Er artikuliert die Rückkehr von Legitimitätsfragen in vereinfachter Form, siehe dazu ausführlich den Blog „Systemkrise? II“ vom 12. Juni 2026.
Ein wichtiges Stichwort hierzu ist die Selbstkorrekturfähigkeit – die Selbstkorrekturfähigkeit eines blockierten politischen Systems mit wirtschaftlicher Stagnation.
Die etablierte Ordnung kann zwar ihre Kommunikation stabilisieren.
Verliert aber ihre Handlungsfähigkeit, was wir am Herumgemurkse mit Reformen, die nie kommen, sehen.
Wehrfähige Demokratie – multidimensional
Die Gefahren für die Demokratie werden heute vom Verfassungsschutz als größer denn je wahrgenommen (Haldenwang):
Zum Extremismuspotenzial, das sich verändert, kommen verstärkend die Digitalisierung und Virtualisierung hinzu sowie „Entgrenzungsprozesse zwischen Rechtsextremismus und gesellschaftlicher Mitte“ (?) und fraglos die Abwehr des hybriden Krieges.
Das supermoderne Thema Sicherheit (als Bedingung der mehrdeutigen Freiheit) wird dominant und erhält ständig neue Nahrung: „Die Verunsicherung ist noch ein Stück unsicherer geworden“, sagte neulich Verteidigungsminister Pistorius treffend in Bezug auf die neue Kriegsführung.
Man könnte auch den berühmten Satz von Clausewitz umkehren und etwas überspitzt sagen: Politik ist (auch) eine Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln geworden.
So scheint es.
Extremistenabwehr, Katastrophenschutz, Zivilschutz und Bundeswehr einschließlich der Nachrichtendienste verschränken sich.
Und die Widerstandskraft – wir haben begonnen mit der alten „Wehrfähigkeit“ des Republikaners Machiavelli (virtù) – wird zum ubiquitären Thema/Trend, auch für die wirtschaftlichen Systeme, ja für alle Systeme.
Resilienz wird dadurch zum bezeichnenden Schlagwort unserer schwierigen, unsicheren Zeit zwischen Krieg und Frieden – vor dem 3. Weltkrieg?
Von der Wehrfähigkeit zur Widerstandsfähigkeit zur Resilienz geht es immer mehr, schneller und stärker nur noch um bloße Anpassung an nicht vorhergesehene Krisen einer fragilen Welt(wirtschaft), die zur Normalität geworden sind.
Die Grenzen zwischen Normal- und Ausnahmesituation verwischen sich.
Staats- und Politikversagen
Behörden- und Staatsversagen etwa gegenüber sog. „Gefährdern“ untergraben zudem das Vertrauen in die Politik.
Und das Versagen regierender Parteien beschädigt die Demokratie.
Beides kommt gegenwärtig in Deutschland zusammen.
Wir alle müssen aufpassen, dass nun über dieses plötzlich enorm ausgeweitete, schlecht vorbereitete (denken wir nur an den Zivilschutz), Psyche und Lebenswelt ergreifende Thema „wehrfähige Demokratie“ bzw. Sicherheit wieder illiberale autoritäre Staatstheorien einfließen, da objektiv ohnehin die Politik größtenteils strukturell über den Staat läuft bzw. an ihn delegiert wird.
Zu diesem expandierenden Sicherheitsstaat gehört auch – als Frühwarnsystem – der Verfassungsschutz, der seit den 2000er Jahren personell und finanziell aufgestockt worden ist.
Für viele wird Sicherheit unter den Bedingungen der ständigen Erschütterung der selbstverständlichen Lebenswelt wichtiger als die freiheitliche Demokratie, die es zu verteidigen gilt.
So wird der Inlandsnachrichtendienst zu einem Abwehrinstrument gegen Spionage und Sabotage.
Juristisch-politologisch müssen wir reflektieren, dass wir nicht ungewollt näher bei Schmitt landen als bei Kelsen.
Auch das kann aus dem Konzept der wehrhaften Demokratie folgen, wenn man es an den Verfassungsschutz delegiert, der von der regierenden Politik zur Ausgrenzung expandierend in Anspruch genommen wird.
Kelsen bezeichnete schon damals Demokratie als „den missbrauchtesten aller politischen Begriffe“ (Vom Wesen und Wert der Demokratie, Tübingen 1929, Stuttgart 2023, S. 7).
Er beginnt seine Begründungsschrift der Demokratie mit der „gleichen Freiheit“, behandelt sodann das Volk als Demos, das Parlament, das Majoritätsprinzip, die Verwaltung und die Führerauslese.
Der Kampf für die Demokratie ist für ihn ein Kampf um die politische Freiheit, das heißt „um die Beteiligung des Volkes an Gesetzgebung und Vollziehung“ (S. 122).
Er stellt Form und Methode der Demokratie in den Vordergrund sowie die Politik des Kompromisses und betont die wichtige Hintergrundphilosophie einer relativistischen Weltanschauung, was in seiner Schrift über Gerechtigkeit (1953/2000) noch deutlicher zum Ausdruck kommt.
Das ist auch philosophisch herausfordernd.
UND scheint mir der Hauptdifferenzpunkt zu sein zu Schmitts politischer Theologie und den Autokraten (Dugin).
Auch Putins Herrschaft ist eine neue Form politischer Theologie.
Zugleich ist es ohne Frage der weltanschauliche Hauptangriffspunkt der illiberalen Antidemokraten von rechts wie links, der Fundamentalisten, Fanatiker, Dogmatiker und Esoteriker jeder Couleur.
Das sind viele.
Sind wir mehr?
Kämpferische Toleranz
Was mich am meisten überrascht hat bei der Relektüre des ansonsten eher trockenen Jahrhundertjuristen Hans Kelsen (1881–1973), war seine leidenschaftliche und konsistente Hervorhebung der liberalen Toleranz.
Er bestimmt sie als Moral der relativistischen Wertlehre.
Darunter versteht er die Forderung, andere Anschauungen „wohlwollend“ zu verstehen, auch wenn man sie nicht teilt.
Toleranz bedeutet Gedankenfreiheit.
Aktuell haben wir heute eine ständige aufgeregte Diskussion über Meinungsfreiheit und ihre Grenzen.
Demokratie konkret bedeutet für viele vor allem Meinungsfreiheit.
Widersprechen sollte man immer, wenn man kann und es für notwendig erachtet.
Was aber muss man ertragen und was sollte man besser ignorieren?
Die meisten Menschen wünschen sich eine offene, ehrliche und sachliche Debatte, auch über heikle Themen.
Kämpferische Toleranz ist einfach und zugleich schwer.
Eine allgemeine Theorie als Leitseil gibt es nicht, nur den nötigen Gebrauch konkreter Urteilskraft, der demokratisch einzuüben ist, auch gegen moralisierende Deutungshoheiten in Politik und Medien (siehe auch den Blog vom 26. Juli 2021).
Konformismus bleibt, gerade auch im größer werdenden akademischen Milieu, ein gesellschaftliches Problem.
Mündigkeit heißt dagegen die Parole der Aufklärung, die mindestens eine kleine eigene Anstrengung erfordert.
Kämpferische Toleranz ist hier in erster Linie demokratiepolitisch gemeint.
Demokratie verteidigt sich ständig gegen die Bedrohungen von Autokratie und Diktatur.
Das hat sich seit Kelsens Zeiten nicht verändert:
„Es ist das Recht jeder demokratischen Regierung, Versuche, sie mit Gewalt zu beseitigen, mit Gewalt zu unterdrücken und durch geeignete Mittel zu verhindern“ (Kelsen).
Diese selbstbewusste Demokratie von Demokraten sollten wir auch vermehrt in der Auseinandersetzung mit der AfD an den Tag legen.
Ihr Aufstieg bedeutet nicht das „Ende der Demokratie“ (Hensel), sondern eine Bewährungsprobe der Demokratie.
Dafür sollten wir uns nicht zur Selbstentlastung hinter dem Verfassungsschutz und einem möglichen Parteienverbot verschanzen.
Bewährungsprobe der Demokratie
Ministerpräsident Schulze in Sachsen-Anhalt nimmt den demokratischen Kampf tapfer auf trotz großem Abstand, ohne von einem Parteiverbot zu sprechen.
Ein Parteienverbot ist immer ein undemokratisches Mittel, auch wenn es in der Verfassung vorgesehen ist.
Der Moment, es einzuleiten, wäre der parteiübergreifende Vorstoß des ehemaligen Ostbeauftragten Wanderwitz (CDU) Anfang 2025 im Bundestag gewesen, der davon sprach, dass es in der AfD „keine Gemäßigten“ mehr gebe.
Das hätte hellhörig machen müssen.
113 Abgeordnete konnte er hinter sich versammeln.
Eine Mehrheit der Abgeordneten muss final dafür stimmen.
Alternativ könnten auch die Bundesregierung oder der Bundesrat einen Verbotsantrag stellen.
Stattdessen gibt es jetzt eine Hängepartie, die mit jeder Umfrage medial panischer wird und meines Erachtens eher demokratieschädigend wirkt.
Ein Verbotsantrag ist auf jeden Fall ein politisches Risiko, da ungewiss ist, wie das Gericht entscheiden wird.
Ich war immer der Auffassung, dass eine Ablehnung eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist.
Aber das ist ein nachrangiger Grund, über den man durchaus geteilter Meinung sein kann.
Manche Bürger sind auch der Ansicht, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes automatisch ein Prüfverfahren durch das höchste Gericht nach sich ziehen sollte, und demonstrieren dafür.
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