Die Rede von wehrfähiger Demokratie ist gängig geworden, aber heikel, wenn es um die Verteidigung liberaler Demokratie geht.
Eine liberale Demokratie muss ihre Gegner politisch stellen können: durch Argumentation, parlamentarische Konkurrenz, bessere Repräsentation (auch im Personal, das Vertrauen geniesst; Wahlrechtsreform) und heute wieder – verstärkt – durch erkennbare Reformfähigkeit!
Demokratie wird nicht dadurch stabiler, dass politische Konflikte vorschnell an Sicherheitsbehörden, Gutachten, Gerichte und Verbotsverfahren delegiert werden.
Noch einmal: wehrhafte Demokratie
Man mag gegen die Überlegungen zur wehrhaften Demokratie (im Blog vom 1. Juli 2026), die versucht haben, die plötzlich inflationär gewordene Rede von der Verteidigung der liberalen Demokratie gegen rechts begriffshistorisch und analytisch auf Abstand zu bringen, einwenden, gegenüber einem AfD-Verbot ambivalent geblieben zu sein.
Das war auch die Absicht. Ich wollte die Frage nicht mit einem eindeutigen Ja oder Nein beantworten. Bei einem so schwerwiegenden Instrument ist Vorsicht geboten, die ich in der Beratungskultur des höchsten Gerichts letztendlich gut aufgehoben sehe. Das enttäuscht viele, die in Sorge sind. Auch darüber, dass noch kein Verbotsverfahren rechtsstaatlich eingeleitet worden ist, das zu spät kommt und voller Risiken ist.
Deshalb versuche ich nachfolgend, Prüfkriterien liberaler Demokratie für ein Verbot zu benennen, sodass der Leser sich selber ein Urteil bilden kann.
Wann wird aus einer politischen populistischen Opposition, die sich im Laufe der Jahre demokratisch verstärken konnte, eine verfassungsfeindliche Partei im verbotsrelevanten Sinne?
Welche Rolle spielen Programmatik, Personal, strategisches Verhalten, ideologische Anleihen, Gewaltbezüge, Mobilisierungsmuster und tatsächliche Machtchancen?
Wie ist zwischen rechtlicher Zulässigkeit, politischer Klugheit und demokratietheoretischer Legitimität zu unterscheiden?
Das wären Prüffragen liberaler Demokratie, wenn wir nicht bei Ambivalenz oder Skepsis stehen bleiben wollen, die Formen der Aufklärung sind, aber keine Antworten geben.
Hinzu kommt ein zweiter systematischer Punkt:
Eine liberale Demokratie muss nicht nur gegen ihre Feinde aufmerksam und wehrhaft sein, was historisch seit jeher ihr Problem war; sie muss auch gegen den Missbrauch ihrer Abwehrinstrumente aufmerksam und wehrfähig bleiben, was ebenso diffizil ist.
Die Sache ist knifflig. Eigene historische Erfahrungen, die zu reflektieren sind, liegen vor (McCarthyismus, Radikalenerlass, Fichenstaat u. v. a.).
Insofern trifft die aktuelle Frage „Ende oder Bewährungsprobe der Demokratie?“ ins Schwarze. Wir wollen sie hier nicht weiter dramatisieren, sondern aufhellen und mit demokratiepolitischer Reflexion zu beantworten suchen.
Demokratiepolitische Reflexion
Unsere Hauptthese lautet:
Ein Parteienverbot ist nur dann legitimierbar, wenn die Vertreter der politischen Ordnung, die das Verbot aussprechen, selber noch als Vertreter einer offenen Konkurrenzordnung erkennbar sind.
Wenn dagegen eine verfestigte politische Klasse ihre Erneuerungsfähigkeit verliert, erscheint das Verbot eines stark gewordenen Herausforderers als Selbstschutz des bestehenden Machtkartells oder der Machtelite.
Damit verschiebt sich die Frage.
Es geht dann nicht mehr nur um die Frage AfD oder irgendeine andere Partei, sondern um die Diagnose des gesamten Systems der Demokratie:
Ist die Demokratie noch ein Verfahren realer Machtkonkurrenz und Selbstkorrektur oder bereits so stark von einer etablierten politischen Klasse besetzt, dass die Formel „wehrhafte Demokratie“ deren Besitzstandswahrung dient?
Eine liberale Demokratie muss zwischen verfassungsfeindlicher Gegnerschaft und politischer Richtungskonkurrenz unterscheiden können. Wenn die offensiven Leitformeln „Kampf gegen rechts“ und „demokratische Mitte“ lauten, wird diese Unterscheidung unscharf.
Die legitime politische Konkurrenz rechts der Mitte, die es für Franz Josef Strauss neben ihm und seiner CSU nicht geben sollte, gerät in Deutschland unter allgemeinen Verdacht – und das in einem Europa von Mitte-rechts-Regierungen. Warum also nicht auch in Thüringen oder Sachsen-Anhalt?!
Der „Faschismus-/Faschisierungs“-Vorwurf (neuerdings aus den USA importiert) und die Behauptung, dass die AfD eine „faschistische Partei“ sei, werden da noch eindeutiger. Sie dienen dem zivilen Ungehorsam von links sogar dazu, einen ordentlichen Parteitag in Erfurt mit Wahlen zu verhindern.
Die AfD, deren Delegierte früher angereist sind, bereitet sich selbstbewusst, auch mit Landesakademien, auf die verantwortliche Regierungsübernahme vor – zuerst in Sachsen-Anhalt, dann im Bund.
Sie sieht sich als „Volkspartei“; die Remigration bleibt ihr „Markenkern“.
Die gewaltige moralisch-politische Aufladung aus der Geschichte heraus – „Nie wieder“, „Schon einmal ist eine Demokratie gescheitert“ – führt zur Polarisierung der Auseinandersetzung mit wechselseitigen Kampfansagen, die immer schriller werden.
Das liberal-demokratisch Verbindende aus der Geschichte, von der niemand frei ist, möglicherweise Gelernte, der antitotalitäre Konsens, kommt so immer mehr unter die Räder. Alte Kämpfe werden nachgestellt, Ungehorsam nachgeholt.
Selbst Wissenschaftler werfen sich in die Pose des Aktivisten.
Der entgrenzte Faschismusbegriff wirkt sich politisch verheerend aus. Was hat die Linke aus dem eigenen erfolglosen Antifaschismus historisch gelernt?
Dies ist ebenso zum Teil gewollt und zu wenig überlegt, wie es fatal ist für eine Verbreiterung und Vertiefung gerade der liberalen Demokratie hier und jetzt unter schwierigen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen in der grössten Strukturkrise des Landes. Die Gegenwärtigkeit dieser Wahrnehmung und Verantwortung ist hier und jetzt politisch gefordert.
Für viele gehört die AfD schon „längst verboten“, womit man sich in einer Demokratie auseinandersetzen können muss, so unangenehm das ist. Sie ist nicht kleinregiert worden, im Gegenteil.
Aus der Welt wird sie nicht verschwinden. Man muss ihr schon Argumente entgegensetzen können, was in den drei gegenwärtigen Wahlkämpfen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin auch intensiv der Fall ist.
Demokratische Mehrheiten müssen gewonnen werden. Allerdings ist nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung in Parteien engagiert (in Brandenburg 1 %), und die Zivilgesellschaft (wer ist das?) kann dafür nicht einspringen, auch die zahlreichen Ehrenamtlichen nicht. Alle Parteien und Bürger sind deshalb aufs Neue gefordert.
Die Gefahr von rechts gibt es, sie ist auch international grösser geworden (siehe unsere Blogs über die Revolution von rechts vom 14. und 22. September 2025). Der Verfassungsschutzbericht 2025 für Brandenburg spricht eine deutliche Sprache: An erster Stelle steht der Rechtsextremismus (S. 43–98), dann folgen die Reichsbürger und Selbstverwalter, die „Anastasia“-Bewegung, der Linksextremismus, der Islamismus und der auslandsbezogene Extremismus.
Das gewaltbereite Extremismuspotenzial hat in den letzten zehn Jahren drastisch zugenommen. Die innere Sicherheit, für die der Staat verantwortlich ist, wird dadurch empfindlich herausgefordert – an verschiedenen Stellen. Das ist objektiv wahrzunehmen und rechtsstaatlich konsequent zu verfolgen.
Ebenso wird insbesondere der Rechtsextremismus und die gewalttätige Fremdenfeindlichkeit (mit Verspätung) auch in Ostdeutschland seit Langem bekämpft: in Brandenburg mit dem Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ seit 1998, in der richtigen effektiven Kombination von starkem Rechtsstaat und zivilgesellschaftlichem Engagement.
Demokratietheoretisch entscheidend ist, dass die Abwehrinstrumente symmetrisch und prinzipiengeleitet eingesetzt werden – im Verbund mit Justiz, Polizei, Beratungsnetzwerken, Extremismusprävention, Opferperspektive, Aussteigerprogrammen, demokratischer Zivilgesellschaft vor Ort u. a. Oder ob sie faktisch ein politisches Lager privilegieren oder strukturell begünstigen.
Neutral kann politische Bildung nur in einem methodischen Sinne sein: mit Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und audiatur et altera pars. Meldestellen für Lehrer darf es nicht geben.
Grosse Koalitionen, wohlverstanden, sind nicht prinzipiell illegitim. Sie sind bei fragmentierten Mehrheitsverhältnissen oft sogar notwendig. Sie verändern indes die politische Optik – das ist die Pointe:
Wenn die Mitte die Regierungsoptionen faktisch absorbiert und zugleich rechts davon der legitime Konkurrenzraum schmilzt, dann wird die Berufung auf eine wehrhafte Demokratie begründungspflichtig.
Politische und juristische Argumente
Diese Debatte muss geführt werden, bevor man in eine juristische Argumentation über ein Parteienverbot eintritt.
Denn vorab ist zu klären, in welchem Zustand sich die politische Ordnung selbst befindet, die ein solches Verbot erwägt. Das wird bei aller parteipolitischen Betriebsamkeit und dem fortlaufenden Sitzungsmarathon der Koalitionäre, der viel verspricht und zu wenig Ergebnisse bringt, zu wenig bedacht.
Die Fragen, die sich selbstkritisch stellen, sind:
- Ist das Parteiensystem noch offen für reale Konkurrenz?
- Gibt es noch erkennbare Elitenzirkulation und programmatische Erneuerung?
- Ist Raum und Zeit für Reflexion?
- Werden Repräsentationslücken politisch bearbeitet? Finden Wahlrechtsreformen statt?
- Wird zwischen rechter Konkurrenz, nationalkonservativem Populismus und Rechtsextremismus präzise und nachvollziehbar unterschieden?
Es ist aufschlussreich zu sehen, wie Befürworter eines Parteienverbots auf diese Vorfragen reagieren.
Hans Kelsen (1881–1973) hat die Verfassungsgerichtsbarkeit als Hüter der Verfassung eingeführt. So wichtig sie gerade für die deutsche Grundrechtsdemokratie der Bundesrepublik nach dem Krieg geworden ist, so ist sie doch nicht die alleinige Basis der Demokratie.
Die Demokratie der Bürger lebt von der kämpferischen Toleranz ihrer Bürger und Parteien, von der Form und den Methoden ihrer Verfahren, die respektiert werden müssen, vom Mehrheitsentscheid, dem Wechselspiel von Regierung und Opposition, Mehrheit und Minderheit und von der politischen Ethik des Kompromisses (Kelsen).
Kelsens Philosophie der Demokratie und ihr Rechtspositivismus bleiben unverändert gültig, insbesondere für die Verteidigung liberaler Demokratie im Belagerungszustand von rechts wie links. Sie werden aktuell noch wichtiger.
Zusätzlich haben wir empirisch die Entwicklung der Parteiensysteme heute, länderspezifisch, wieder neu zu beachten und zu gewichten. Sie sind mächtige Organisationsakteure eigenen Rechts auf dem Weg in den Parteienstaat (Hennis) geworden. Parteien gewinnen Macht, werden staatlich privilegiert und finanziert, steigen auf, prägen Staat und Politik, verändern sich und verschwinden wieder – siehe Italien und Frankreich besonders deutlich.
In Deutschland hat man den Eindruck, dass die SPD und die CDU immer regieren, lange mit der kleinen liberalen FDP als Mehrheitsbeschaffer. Von der CDU sprach man lange als der „Kanzlerpartei“, deren Programm das Regieren ist. Deutschland ist noch immer primär eine „Kanzlerdemokratie“, deren grosser euphorisch erlebter Machtwechsel nicht zufällig der erste sozialdemokratische Bundeskanzler Willy Brandt war, der davon sprach, „mehr Demokratie zu wagen“.
Sozialdemokratie stand lange für das „moderne Deutschland“, so wie die Christdemokratie Adenauers für die erfolgreiche Westintegration.
Parteien erhalten ihr Geld primär vom Staat und nicht von ihren Mitgliedern. Sie wachsen mit dem wachsenden Staat zusammen, den sie verändern. „Staatsfreundschaft“ (Sternberger) war ein gutes und treffendes Wort, das heute wieder eine gründlich reflektierte Staatstheorie erfordert.
Dies wiederum erfordert eine Abkehr von der politischen Denkfaulheit, die grassiert.
Die Kartellpartei-These (Cartel Party Thesis) von Richard S. Katz und Peter Mair beschreibt etablierte Parteien, die nicht mehr miteinander konkurrieren, sondern sich wechselseitig schützen, indem sie den Staat nutzen, um neue politische Konkurrenten auszubremsen und Steuern für sich zu nutzen (Steuerstaat).
Siehe: Katz/Mair, Changing Models of Party Organization and Party Democracy (1995); Democracy and the Cartelization of Political Parties (Oxford 2018).
Das ist noch keine Eins-zu-eins-Diagnose des heutigen Parteiensystems, weder theoretisch noch empirisch.
Sie dient hier lediglich als analytische Warnfolie, ernste Verdachtslagen für den Fortbestand der liberalen Demokratie unvoreingenommen zu prüfen.
Womit sich auch neue normative und verfassungsrechtliche Fragen eines fairen Parteienwettbewerbs über Kelsen und die genannten Garantien hinaus stellen. Die Realitäten der modernen Parteiendemokratie haben sich massiv verändert und verändern sich ständig, insbesondere in einer Föderation von 16 Bundesländern.
Sie veränderten sich in den letzten Jahrzehnten europaweit durch neuartige Bewegungen und Parteien überraschend und rasant. Sie müssen konkret in die demokratiepolitische Analyse und Antwort mit einbezogen werden, was gar nicht so einfach zu bewerkstelligen ist. Genaue Wahrnehmung im historisch-politischen Kontext und das Urteilen in Relationen sind vielmehr gefordert.
Italien ist dafür ein Extrembeispiel. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die man als „Postfaschistin“ in Deutschland erst gar nicht empfangen wollte, wird aktuell schon wieder rechts überholt.
Italien, das Mutterland des Faschismus mit ständigen Regierungswechseln, ist nicht untergegangen – trotz Berlusconi und Salvini. Mittlerweile ist sogar die Bahninfrastruktur besser als in Deutschland.
Bekannte historische Volksparteien verschwanden von der Bildfläche. Politische Korruption (Craxi) wurde in der Parteiendemokratie zu einem virulenten Thema, ebenso wie die Expertenregierung in der Krise (Draghi). Staatspräsidenten spielten plötzlich eine weise Rolle (Napolitano).
Berlusconi wiederum wurde mit der neuartigen Bewegung „Forza Italia“ der erfolgreichste Populist Europas.
Auch das deutsche Parteiensystem ist nach Jahrzehnten dysfunktionaler „grosser“ Koalitionen, die immer kleiner werden, ausgehöhlt. Die Staatsquote hat inzwischen mehr als 50 % erreicht, dennoch ist vom „Leistungsstaat“ für die Bürger immer weniger zu sehen in Bezug auf Infrastruktur, Wirtschaftskraft, Schulden, Bildung und Sozialpolitik als Klientelpolitik.
Die unabhängige Justiz funktionierte indessen zuverlässig trotz Personalproblemen. Eine „illiberale Demokratie“ wie Polen und Ungarn ist die Bundesrepublik nicht geworden. Das BVerfG und die höhere Gerichtsbarkeit konnten die Exekutive bisher in Schach halten, auch den technokratischen Superstaat der EU. Die starke deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit, die Vorbildcharakter hat, weist politische Vor- und Nachteile auf.
Auch direktdemokratische Instrumente können die etablierte Parteienmacht innovativ begrenzen, sind jedoch kein Heilsrezept.
Die Selbstkorrekturfähigkeiten des politischen Systems in Deutschland stehen akut in Frage (siehe den Blog „Systemkrise? II“ vom 12. Juni).
Wir stehen wirklich vor einer Bewährungsprobe der Demokratie und ihres Regierens in einem internationalen Umfeld, das nicht mehr die eingebettete Souveränität der geschützten Werkstatt von einst ist. Die demokratische Souveränität und ihre Bürger sind nunmehr historisch beispiellos herausgefordert. Die Lernmöglichkeiten aus der Geschichte sind begrenzt, da die Gegenwart nicht in Geschichte aufgeht, die in Deutschland zu viel überlagert.
Schluss: Ist die Demokratie gefährdet?
Wer behauptet, die Demokratie sei insgesamt nicht ernsthaft gefährdet, kann politisch nicht überzeugend für ein Parteiverbot argumentieren. Dies ist ein Ausnahmeinstrument, für das die betreffende Partei nicht nur unerwünscht, radikal und störend ist, sondern eine aktuelle oder jedenfalls absehbare Gefahr für die demokratische Ordnung darstellt.
Damit entsteht eine klare Meinungslogik:
Entweder ist die Demokratie durch die Partei tatsächlich in einer Weise gefährdet, die gewöhnliche (auch besonders intensive) demokratische Auseinandersetzungen, wozu selbstverständlich Debatten gehören, die unbequem und abstossend sein mögen, ausreichen lässt. Dann muss dies offen gesagt und begründet werden.
Oder die Demokratie ist insgesamt als multiples und historisch gewachsenes Regelsystem nicht mehr robust genug, um die Herausforderungen politisch zu bewältigen.
Dann wird ein Verbot nicht nur schwer begründbar, sondern erscheint darüber hinaus fast zwangsläufig als machtpolitisches Konkurrenzinstrument konkurrierender Parteien.
Das macht die Rede von wehrfähiger Demokratie heikel und anspruchsvoll, was die Befürworter eines Verbots zu einer Ausnahmeerzählung zwingt. Wird die Gefahrenbehauptung erhoben, trägt sie selber zur Aufladung des Konflikts bei. Politische Entschlossenheit bleibt so immer ein politisches Risiko, das man aus Gründen eingehen muss, aus Gründen aber ebenso gerne vermeidet. Gründe findet man immer.
Ein Parteienverbot verlangt eine europäische Ausnahmeerzählung.
Die Berufung auf die wehrhafte Demokratie fordert eine hohe Begründungslast, wenn sie sich nicht dem Verdacht aussetzen will, eine Entlastungsfunktion zu erfüllen, nämlich die schonungslose Selbstprüfung der politischen Eliten ausschliessen zu wollen.
Der Verbotsdiskurs kann die Ausnahmeatmosphäre selbst erzeugen, die er dann als Rechtfertigung benötigt.
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