Parteiendemokratie in der föderalen Republik

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Deutschland ist ein demokratischer, sozialer und föderaler Rechtsstaat.

Die Gefahr einer föderalen Spaltung der Republik zeichnet sich ab:
Ein bundesweit vorhandener politischer Konflikt könnte in den einzelnen Bundesländern derart unterschiedliche Mehrheiten hervorbringen, dass daraus konkurrierende staatliche Machtzentren entstehen – und daraus schließlich zwei gegensätzliche Vorstellungen demokratischer Legitimität.

Die Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September kann sich dabei als ein historischer Wendepunkt erweisen.
Er zeigt nicht nur den Aufstieg der AfD als Volkspartei und den Niedergang der ehemaligen Volksparteien, der sich am 20. September noch einmal bestätigt hat – ein „Totalschaden“ (Söder).

Dies legt ebenso eine Veränderung der politischen Funktionen nahe.
Je weniger CDU und SPD in ihrer Koalition, die ein Zweckbündnis ist, sachpolitische Erfolge vorweisen können und die Unzufriedenheit wächst, desto stärker könnten sie versucht sein, die Legitimität nicht mehr aus dem zu beziehen, was sie gestalten, sondern aus dem, was sie verhindern.

Aus Parteien, die Wohlstand, bezahlbares Leben für alle, Sicherheit und Integration versprechen, werden Parteien, deren zentrale Botschaft lautet:
Nur wir können verhindern, dass die AfD an die Macht gelangt.

Dieser Vorgang kann als Legitimitätssubstitution bezeichnet werden.

Die aktuelle Frage ist nun: War die Wahl am 6. September, bei der die AfD zwar deutlicher Wahlsieger wurde, aber nicht die absolute Mehrheit erreichte, schon eine „Machtübernahme“, wie oft gesagt und befürchtet wird?

Ulrich Siegmund wollte nur mit absoluter Mehrheit regieren: 45 Prozent plus war sein Ziel.
Die AfD-Spitze drängt ihn zum ersten Ministerpräsidentenamt. Riskiert er eine Minderheitsregierung?

Nun hat er den klaren Regierungsauftrag, aber keine Koalitionspartner, ähnlich wie Holm in Mecklenburg-Vorpommern. Letzterer geht demokratisch korrekt in die Opposition.

Was passiert nun aber am 6. Oktober in Magdeburg bei der Wahl des Ministerpräsidenten?

Legitimitätssubstitution

Heißt:

Nachlassende politische Leistungsfähigkeit demokratischen Regierens wird durch eine gesteigerte verfassungspolitische Schutzbehauptung ersetzt (Grundgesetz statt Effektivität). Die Regierungsparteien legitimieren sich damit als Hüterinnen der demokratischen Ordnung, die politische Mitte wird offensiv als „demokratische Mitte“ markiert.

Die anderen Positionen werden entsprechend schnell und undifferenziert als rechts über radikal bis extremistisch eingeordnet. Die schnellen Etikettierungen werden nicht mehr überzeugend definiert. Man plappert lediglich dem Verfassungsschutz nach.

Dabei wird die AfD, um die sich inzwischen alle Gespräche drehen, zum Exoskelett ihrer politischen Gegner, die keine politische Strategie im Umgang mit ihr finden. Sie ist mit den letzten Wahlen zu einer Volkspartei geworden, die insbesondere viele Nichtwähler und Junge mobilisieren kann, während die ehemaligen Volksparteien an gesellschaftlicher Verankerung dramatisch verlieren und programmatisch immer blasser werden.

Die AfD verschafft ihnen von außen eine neue Festigkeit, auch den Grünen, die insbesondere im Osten keine Volkspartei geworden sind. Obwohl auch die Grünen und Linken Zulauf bei ihren Mitgliedern verzeichnen können (was ein Faktor ihres Erfolges in Berlin war), haben sich dennoch viele politische Parteiillusionen zerschlagen (was der Linken im Roten Rathaus ebenso wieder passieren könnte).

Dazu kommen die regelmäßigen Umfragen, dass den Parteien von den Bürgern immer weniger Problemlösungskompetenz zugetraut wird – Demoskopie als Aufklärung.

Die politische Möglichkeitswelt ist aus der Opposition stets eine andere als in einer verantwortlichen Regierung. Dieser Realitätstest steht der AfD nach dem 6. Oktober noch bevor.

Je bedrohlicher jedoch die AfD erscheint, desto notwendiger erscheinen jene Parteien, welche die „Machtübernahme“ der „AfD-Nazis“ verhindern wollen.
Schon jetzt im September ist von einem „faschistischen Landtagspräsidenten“ in Magdeburg die Rede.

Die SPD lehnt – entgegen parlamentarischem Brauch – in Schwerin einen Landtagspräsidenten der AfD mit dem Argument ab, sie habe keinen geeigneten Kandidaten (22.September). In Magdeburg hatte sich die AfD mit dem BSW auf einen AfD-Kandidaten geeinigt.

Der Landtagspräsident bzw. die Landtagspräsidentin ist mehr als ein Chef der Landesverwaltung; er oder sie repräsentiert das Land. Er oder sie sollte abgrenzen und nicht ausgrenzen, wie das Frau Liedtke im Brandenburger Landtag beispielsweise vorbildlich tut.

Die Verhinderung jedoch wird sogar zur historischen Verantwortung beispielsweise der SPD erhöht, die aus der Verpflichtung auf das Grundgesetz folge (Klingbeil).

Dazu bedarf es keines bewusst entworfenen Eskalationsplans.

Die SPD kann beispielsweise nach einem Wahlschock versucht sein, ihre verbliebene Klientel durch die Rücknahme unpopulärer Reformen zu schützen (Kurs halten). „Ein Weiter so“ kann es nicht geben (Miersch, 22.9.). Der Fraktionsvorsitzende nennt weiterhin die Rentenreform, die schon längst verabredet war.

Thorsten Frei andererseits, der andere Fraktionsvorsitzende, will das Vereinbarte nicht zur Disposition stellen.

Was für ein Regierungstheater nach außen hin!

Merz verspricht am 21.September prompt „soziale Gerechtigkeit“ bei seinen Reformen – eine weitere Volte.

Die CDU wird an der Brandmauer festhalten, um ihre Koalitionsfähigkeit und ihre Stellung im bisherigen Parteiensystem zu bewahren (Kurs halten).

Was passiert nun nach dem Herbst der Nichtreformen?

So schnell wird es eine „neue bürgerliche Partei“ (FAZ) oder gar politische Bewegung (Macron: République en marche) in Deutschland nicht geben.

Aber auch hier beginnt man zu spüren, dass Parteiensysteme nicht für die Ewigkeit gemacht sind. Der Absturz der CDU erinnert an den Untergang der mächtigen Democrazia Cristiana (DC) in Italien. Es gibt Parallelen, aber auch klare Unterschiede.

Das italienische, spanische, portugiesische, französische, niederländische und schwedische Parteiensystem wurden bereits „disrumpiert“. Auch das traditionelle englische System befindet sich in der Disruption.

Dies ist nichts Ungewöhnliches in Zeiten der Disruption, aber ein neuer ernsthafter Reifetest der Demokratie, ihrer Politiker und Bürger.

„Nicht die Nerven verlieren“, rät die „Zeitung für Deutschland“ der CDU und der SPD in ihrem Leitartikel (22.9., S. 1).

Das ist wenig.

Und was folgt daraus, wenn man den Verstand nicht verliert?

Mächtige, teils wackelige Ministerpräsidenten (Voigt, Kretschmer), die sich jetzt hinter Kanzler Merz stellen, ohne ihn namentlich zu erwähnen, können sich als Garanten von Stabilität und Verfassung profilieren.

Medien, Kirchen und Verbände werden aus aufrichtiger Sorge vor einer AfD-Regierung handeln.

Die AfD wiederum wird alle institutionellen Abwehrmaßnahmen als Beleg für die Geschlossenheit des „Systems“ verwenden. Die endogen erzeugte Systemopposition der Radikalen und Jungen wird weiterwachsen.

Die Argumentation jedes einzelnen Akteurs erscheint als vernünftig, in der Summe jedoch kommt es zu einer selbstverstärkenden Polarisisierung.

Hinzu kommt nach den Berlin-Wahlen eine wieder stärkere symbiotische Polarisierung von „rechts und links“: Jetzt kämpfen „Nazi-Keulen“ gegen „Antisemitismus-Keulen“; der „Islamo-Gauchisme“, den man in Frankreich bestens kennt, ist nun auch in Berlin angekommen.

Und der Länderfinanzausgleich für „wirtschaftliche Unvernunft“ wird infrage gestellt (Söder, Rhein):

Grundsatzfragen einer föderalen Republik stellen sich plötzlich wieder neu.

Man sollte sie nicht unterschätzen.

Sollten die Grünen in Berlin mit den Linken koalieren, so gibt das noch einmal eine neue Dynamik in der Brandmauer-Debatte.

Am besten wäre, alle politischen Akteure kämen von ihrem hohen moralischen Ross herunter und würden noch andere Gesichtspunkte, die grundlegend sind, nüchtern mitbedenken.

Demokratienaher Föderalismus

Der demokratienahe Föderalismus schafft solche Konflikte nicht, aber er kann sie verstärken.

Wie?

Die föderale Republik übersetzt regional konzentrierte Mehrheiten in wirkliche Staatsgewalt: Eine Landesregierung entscheidet über Schulen, Polizei, Kulturpolitik und Teile der Justiz- und Beamtenführung sowie den Landesverfassungsschutz, den die Linke in Berlin und die AfD in Sachsen-Anhalt abschaffen wollen.

Eine Landesregierung wirkt zudem über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit und verfügt über eigene politische Öffentlichkeiten.

Sobald unterschiedliche politische Lager in verschiedenen Ländern hegemonial werden, stehen sich daher nicht mehr nur Parteien gegenüber, sondern demokratisch legitimierte Regierungen.

Dabei dürfte die Konfliktlinie nicht einfach zwischen Ost und West verlaufen, denn die AfD verfügt auch in den westlichen Ländern über eine bestimmte Anhängerschaft, die wächst (bei den niedersächsischen Kommunalwahlen neulich konnte sie ihr Stimmenpotenzial verdreifachen, obwohl die Organisation sich noch im Aufbau befindet). Sie ist längst kein spezifisches Ostproblem mehr, obwohl es in den östlichen Ländern stark verfestigte Gegenmilieus gibt.

Wahrscheinlich ist diese neue Ost-West-Spaltung eine asymmetrische Föderalisierung der Polarisierung.

Das heißt:

Beide gefestigten Lager existieren überall, erreichen aber in unterschiedlichen Ländern und Regionen unterschiedliche Stärken.

So können AfD-geführte oder dominierte Länder neben Ländern stehen, in denen populäre Ministerpräsidenten breite Abwehrkoalitionen unter dem Banner des Verfassungsschutzes mobilisieren.

In diesem Fall, und das ist eine neue historische Situation, würden sich zwei unvollständige Demokratiebegriffe gegenüberstehen.

Das eine Lager beruft sich vor allem auf die Volkssouveränität und die Wahlergebnisse. Die Auffassung, die viele teilen, lautet: Wer die meisten Stimmen erhält nach intensiven Wahlkämpfen und hoher Wahlbeteiligung – ganz anders als kürzlich beim „Demokratie-Theater“ der russischen Duma-Wahl als „Votum für die Soldaten an der Front“ (Putin) –, müsse demokratisch auch regieren oder zumindest daran beteiligt sein.

Am Beispiel der Duma-Wahl wird auch der gravierende Unterschied zwischen „gelenkter Demokratie“ und „betreuter Demokratie politischer Korrektheit“ anschaulich, die man in Deutschland kritisieren kann und muss.

Das andere Lager beruft sich auf materielle Grenzen der Verfassung: Nicht jede Mehrheit darf über die Grundrechte und die Voraussetzungen künftiger Wahlen verfügen.

Beide Positionen formulieren einen unverzichtbaren Teil demokratischer Ordnung.

Gefährlich wird die Trennung von beiden Teilen, denn Demokratie benötigt sowohl wirksame Volkssouveränität als auch rechtsstaatliche Begrenzung, um glaubwürdig und zuverlässig sicher zu bleiben.

Monopolisiert jedes Lager eines dieser Prinzipien, kann es das andere als grundsätzlich illegitim behandeln, und wir haben es sodann mit einem grundsätzlichen Legitimitätskonflikt zu tun, der historisch oft in einen Sezessionskonflikt mündete.

Die entscheidende Schwelle wäre daher noch nicht erreicht, sobald sich Wahlkarten unterschiedlich einfärben (blau, rot …).

Sie wäre vielmehr dann erreicht, wenn die Möglichkeit legitimer politischer Alternation verloren geht, wenn der Wählerwille nicht mehr demokratisch abgebildet wird.

Gelangt ein großer Teil der Bevölkerung zur Überzeugung, dass die von ihm gewählte Partei unabhängig von deren Stärke und künftigem Verhalten niemals regieren darf, schwindet sein Interesse an der bestehenden Ordnung.

Betrachtet das Gegenlager jede, auch teilweise, Regierungsübernahme dieser Partei bereits als Verfassungsnotstand, verliert es den Anreiz, zwischen Opposition, Regierung und Verfassungsbruch zu unterscheiden, was nötig ist.

Aus diesem Gegensatz kann ein kalter föderaler Verfassungskonflikt werden.

Das ist ein beunruhigendes theoretisches Szenario, das wir bewusst etwas überzeichnet haben.

Es gibt indes noch ein anderes theoretisches Szenario:

Der Föderalismus wirkt nicht als Verstärker von Konflikten, sondern als eine Sicherung gegen destruktive Konflikte.

Der Föderalismus ist eine historisch-politische Schule der Zusammenarbeit in Verschiedenheit sondergleichen.

Der normative Staatsaufbau von unten nach oben mit dem Subsidiaritätsprinzip ist demokratiefördernd und wirkt der endemischen Politikentfremdung der Bürger entgegen. Lokales Wissen dient der Problemlösung. Doch zwischen dem Normwunsch (auch wenn er in der Verfassung steht) und der Realität klafft eine Lücke, die durch politische Großorganisationen wie die EU noch größer geworden ist.

Aber auch auf nationaler Ebene gilt es, bedenklichen Entwicklungen gegenzusteuern, wo es geht. Das betrifft eine unkritische Zentralisierung und Verflechtungen, welche Verantwortlichkeiten verwischen. Dezentralisierung und Entflechtung sind dafür probate Gegenmaßnahmen.

Der Föderalismus verteilt Macht und ermöglicht regionale Erprobung; er ist ein Labor der Parteiendemokratie, auch und gerade in Ostdeutschland.

Als „kooperativer Föderalismus“ in Deutschland zwingt er gegensätzliche Länder über den Bundesrat, Ministerkonferenzen, Finanzbeziehungen und die gemeinsame Rechtsordnung (nicht ohne Konflikte) immer wieder zur Zusammenarbeit.

Mehr oder weniger Föderalismus wird dabei ein theoretisches und praktisches Streitfeld bleiben.

Nicht nur die politische Kooperation der Länder zwingt zur komplexen Zusammenarbeit.

Auch die sozialen Milieus, wirtschaftlichen Interessen und kulturellen Orientierungen verlaufen quer zu den Ländergrenzen. Insofern ist eine geschlossene Ost-West- oder Nord-Süd-Teilung unwahrscheinlich.

Erheblich größer ist die Gefahr einer politisch-kulturellen Segmentierung verschiedener Parteiensysteme, Medienöffentlichkeiten und Legitimationsvorstellungen, die sich föderal verfestigen.

Der Bund bliebe zwar unter diesen Umständen rechtlich intakt, wäre aber immer schwerer regierbar, weil politische Entscheidungen gemeinsamer Verfahren als Akte eines geschlossenen politischen Lagers wahrgenommen würden.

Die Gegenstrategie dazu kann deshalb weder in der Preisgabe verfassungsrechtlicher Schutzmechanismen noch in ihrer parteipolitischen Monopolisierung bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit guten Gründen das letzte Wort, sollte es so weit kommen, was im Übrigen auch für die Frage der Vergesellschaftung gilt.

Besser ist, die Parteipolitiker aller Seiten reflektieren frühzeitig, statt wider besseres Wissen solche Konflikte weiter anzuheizen.

Die Lehre daraus wäre für heute:

Die Verfassungsverteidigung muss sich auf konkrete Handlungen, nachprüfbare Ziele und rechtsstaatliche Verfahren beziehen. Sie darf nicht mit der Selbsterhaltung bisher regierender Parteien gleichgesetzt werden, wonach es immer mehr, scheinbar „superkorrekt“, tönt.

Zugleich müssen Regierungen wieder stärker eine politische Leistungslegitimation entwickeln (und nicht ständig und immer mehr bloßes „Regierungstheater“).

Regierungen und Verwaltungen müssen Probleme erkennen, Entscheidungen treffen (und nicht ständig verschieben, und sei es in Kommissionen) sowie vor allem Ergebnisse hervorbringen, an denen sie sich messen lassen.

Die Gefahr einer föderal gegensätzlichen Spaltung ist beträchtlich, aber keinesfalls unausweichlich.

Ein gefährliches Stadium wäre erreicht, wenn zwei politische Lager entstehen, die beide überzeugt sind, die Demokratie gegen das jeweils andere Lager retten zu müssen.

So würden aus politischen Lagern Länder.

Am „Tag der Einheit“ (3. Oktober) wird seit den 1990er Jahren in Deutschland immer wieder gefragt, „wie vereint Land und Leute sind“.

Es ist eine Erfolgsgeschichte mit Defiziten.

Die staatliche Einheit ist gelungen, Deutschland ist aber kein „Einheitsstaat“, sondern eine föderale Republik.

Das „schwierige Wir“ der Bundesrepublik steht heute vor neuen geistig-politischen Herausforderungen.


Bildnachweis: Agentur Medienlabor, AI