Moderne Staatsbürgerschaft

  1. Home
  2. /
  3. Blog
  4. /
  5. Moderne Staatsbürgerschaft

Moderne Staatsbürgerschaft ist ein Menschenrecht. Artikel 15 der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte‘ mit ihren 30 Artikeln statuiert: „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit“. An vielen Orten der Welt und für viele muss sie erst noch erkämpft werden. Sie bleibt ein Ziel demokratischer Revolutionen und ständiger Bürgerschaftspolitik. Sie bietet Schutz und Freiheit. Millionen Menschen waren und sind auf der Flucht und /oder werden verfolgt.

Uns erscheint Staatsbürgerschaft als selbstverständlich und konventionell, obwohl nicht immer klar ist, welche Rechte und Pflichten mit ihr verbunden sind. Sind wir allzu bequeme konsumierende Staatsbürger geworden? Was bedeutet moderne Staatsbürgerschaft noch? Hat ihre Bedeutung zugenommen oder abgenommen? Ich bin der Auffassung, dass sie wieder eine größere und ernstere Bedeutung erhält.

Die reich dokumentierte Ausstellung im Deutschen Historischen Museum (DHM) bis zum 15. Januar 2023 kommt deshalb zum richtigen Zeitpunkt, um hier einiges klarzustellen. Unter dem Titel „Staatsbürgerschaften. Frankreich, Polen und Deutschland“ bietet sie einen lehrreichen Vergleich, der in den engen, nicht immer friedlichen konfliktreichen Nachbarschaftsverhältnissen dieser Länder begründet liegt.

Für die unstrittige Bedeutung des Themas steht zu Anfang ein Zitat von Stefan Zweig aus dem Jahr 1942: „Früher hatte der Mensch nur einen Körper und eine Seele. Heute braucht es noch einen Pass dazu, sonst wird er nicht wie ein Mensch behandelt.“ Die „Sans papiers“ wissen das. Und der erste Satz der Einleitung zum instruktiven Katalogband (Piperverlag 2022) lautet ebenso bezeichnend: „Staatsbürgerschaft hat viele Bedeutungen“ (S.10). Über einige werden wir im Folgenden noch einmal nachdenken.

Der historische Fokus der Berliner Ausstellung liegt auf der Zeit nach 1789. Seitdem ist die Staatsbürgerschaft ein „Status des Rechts“ – in Deutschland später als in Frankreich und Polen –, der Menschen zusammenführt und schützt sowie zugleich trennt und gegeneinander in Stellung bringen kann.

Mit politischen Emotionen innig verbunden kann sie besonders in Krisenzeiten Unterstützung und Gegnerschaft für eine bestimmte Politik mobilisieren. Solidarität und Patriotismus spielen dabei eine besondere Rolle. Staatsbürgerschaft bleibt deshalb fragil, sie ist umkämpft und vor Brüchen und Diskontinuitäten bis hin zu Zivilisationsbrüchen nicht gefeit. Der Nationalsozialismus und seine Folgen werden in der Berliner Ausstellung nicht ausgespart.

Zum Kern der modernen Staatsbürgerschaft gehört die enge Verbindung mit dem Nationalstaat und seinen auferlegten Pflichten. So steigt sie zur dominanten Form politischer Zughörigkeit auf. Der französische Philosoph und Soziologe Raymond Aron hielt deshalb die Idee einer transnationalen Staatsbürgerschaft für einen Widerspruch in sich (Aron 1997, engl. 1974). Wir kommen darauf zurück.

Zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft (citizenship) ist noch einmal zu unterscheiden. Die politische Semantik offenbart Übersetzungsprobleme zwischen den verschiedenen europäischen Sprachen und politischen Kulturen. Das gilt auch für die von Aristoteles herkommenden Bezugs- und Orientierungspunkte des ‚mittleren Bürgers‘ (mesoi) und die zu vermeidenden ‚Extreme‘, die sich bis heute durchziehen im jeweiligen Kampf um Mitte und Maß. Das geht bis ins Parteipolitische hinein, wenn zum Beispiel davon die Rede ist, wer die „linke Mitte“ heute besetzt (die SPD oder die Grünen?) – oder wer zur „Mittelschicht“ gehört oder zur „arbeitenden Mitte“?

Man kann von unterschiedlichen ‚bürgerlich-politischen Welten‘ sprechen (Koselleck 2006), die begriffsgeschichtlich aufgehellt werden können, die aber immer auch von einer systematischen politischen Theorie und ihrer ‚Wortgebrauchspolitik‘ (Lübbe) abhängen. Ein reflektierter Historismus mit dem bescheidenen systematischen Anspruch einer aufgeklärten Eklektik ist vor diesem Hintergrund möglich und verständlich zu machen.

 ‚Staatsbürger‘ meint im Deutschen vorrangig die rechtlich definierte Mitgliedschaft im Staat, der meist eine überhöhte Bedeutung hat, während ‚citizen‘ eher auf seine zivilgesellschaftliche eigenständige aktive Rolle zielt. ‚Citizenship‘ lässt sich sodann mit ‚Staatsbürgerrechten‘, auch sozialen (zum Beispiel das Bürgergeld statt Hartz lV), und ‚Staatsbürgerstatus‘ übersetzen, die politisch umkämpft bleiben (Marshall 1992, engl. 1950).

 Allgemein kann die Definition gelten, dass Staatsbürgerschaft (‚citoyenneté) die volle politische Teilhabe in einem Staat meint. Diese Staatsbürgerqualifikation für die Demokratie verändert den funktionalen Leistungsstaat hin zum Wohlfahrtsstaat als Bedingung einer liberalen und sozialen Demokratie. Es gibt verschiedene Varianten des Wohlfahrtsstaates und der sozialen Demokratie, die sich auf das Staats- wie das Bürgerverständnis auswirken.

Polis und Staat

Bürgerschaft und Staat sind unterschiedliche Konzepte. Die Begriffe sind unterschiedlich alt und entstammen verschiedenen Theorietraditionen. Ihre Verbindung wird immer wieder neu geknüpft, denn unterschiedliche Bürgerschafts- und Staatsbegriffe kleben am selben Wort. Davon werden die pluralen Staatsbürger affiziert.

Der aus dem Wort ’status‘ entwickelte neuzeitliche Staatsbegriff nimmt im 19. Jahrhundert den Rechts- und Verfassungsstaat in den Blick, den es im 17. Jahrhundert noch nicht gab. Vereinfachend unterscheidet man in der Geschichte des Staates drei semantische Schichten: Souveränität, Verfassung und Wohlfahrts – oder Leistungs- und Interventionsstaat, die aufeinander aufbauen, wobei letzterer in den Krisenzeiten 2020-23 so sehr zum ‚local hero‘ der Politiker wird, dass die Staatstheorie gar nicht mehr hinterherkommt.

Der aristotelische Begriff der ‚politeia‘ ist auf die griechische Verfassungswirklichkeit des 5. und 4. Jahrhunderts v. Ch. bezogen, obwohl er sich später auf ähnliche Fälle übertragen lässt: er ist historisch einmalig und zugleich aufgrund der Rezeptionsgeschichte der Texte des Aristoteles übertragbar. Die Polis mit ihrer langen Wirkungsgeschichte (siehe auch Ritter 1967 und Riedel 1975) ist aber kein Staat im neuzeitlichen Sinne, der ein einheitliches Territorium und einen juristischen Staatsbegriff voraussetzt (Bodin), mithin in einer anderen Tradition steht.

Dagegen enthält die allgemeine Kategorie der ‚Bürgerschaft‘ bzw. die ‚bürgerliche Gesellschaft‘ ein Minimum an Stetigkeit unbeschadet der zahlreichen Wandlungen. Sie bezieht sich auf eine „Gesellschaft von Freien und Gleichen, die über geregelte Wahlverfahren, gemeinsame Gesetzesfindung und Rechtsprechung an der politischen Ordnung teilhaben, um sich als Bürger zu qualifizieren“ (Koselleck, S.388).

Der griechische Begriff der ‚koinonia politike‘ wirkt weiter – über societas civilis, civil society, societé civile und bürgerliche Gesellschaft –, ohne dass eine sachgeschichtliche Kontinuität unterstellt werden kann. Im Deutschen kommt seit den 80er Jahren der Begriff der Zivilgesellschaft hinzu. Der traditionelle Begriff des Bürgers, civis, wird damit aufgegeben, obwohl man Zivilgesellschaft treffender auch als Bürger- ( bzw. ziviler und zivilisierender Bürgergesellschaft im besten Fall) verstehen kann.

Dies hängt mit der Wortgebrauchspolitik einer politischen Theorie zusammen, die sich zum Beispiel der Orientierungsfigur ‚ verfassungsdemokratische Bürger/Innengesellschaft‘ bedient. Der aristotelische Bürgerbegriff meint jedenfalls nicht nur Zivilist bzw. Pazifist. In der klassisch-republikanischen Tradition (Machiavelli) ist der Bürger männlich und wehrhaft konnotiert.

Auch das deutsche ‚Bürgertum‘ ist nicht das Gleiche wie ‚politeia‘. Der bürgerliche Bürger (ein neues Bürgertum oder eine neue Bürgerlichkeit) umfasst die moderne Staatsbürgerschaft bei weitem nicht. Das wiederum ist zu beachten, wenn von den Vielen der modernen (Massen-)Demokratie die Rede ist und den politischen Schwierigkeiten der Mehrheitsbildung und Mehrheitsentscheidung, was die Erwartungen an die demokratische Politik relativiert.

Diese Erwartungen werden heute teilweise auf die EU übertragen, die bald mehr als 30 Mitglieder zählen wird. Wie werden sich die Machtverhältnisse hier verändern, wenn immer mehr Mehrheitsentscheide möglich werden sollen? Das politische Gebilde sui generis will dadurch handlungsfähiger und souveräner werden (Macron, Scholz). In welchen Bereichen? Und wer bestimmt darüber?

Für den bereits erwähnten politischen Theoretiker Raymond Aron stand 1974 aus französischer Sicht dreierlei scheinbar unumstößlich fest:
1. Die EWG-Rechte werden lediglich auf eine höhere Ebene transferiert, so dass sie aufgrund ihrer Bürgerferne keine neue Bedeutung erhalten.
2. Werden die Regierungen nichts zu einer neuen Gemeinschaft beitragen können, zumal sie eigene Souveränitätsverluste bedeutet und
3. schließt er politische Rechte für Migranten als Konsequenz eines gefestigten wirtschaftlichen Status aus.

Elizabeth Meehan denkt dagegen die Transferierung von Rechten an die EU als „spill- over-Effekt“: Die Bürger erhalten dabei Rechte gegen die eigene Regierung. Es handelt sich um Wechselwirkungsprozesse auf funktionaler und politischer Ebene (1997: 42-63). Meehan stellt eine Verbindung zu Marshalls einflussreicher Citizenship-Theorie her, welche dieser am britischen Beispiel 1950 entwickelt hatte. Die europäische politische Modernisierung versteht sie in Analogie zur nationalen Modernisierung ebenfalls als Stufenfolge von bürgerlichen, politischen und sozialen Rechten.

Die europäische Staatsbürgerschaft ist kein Ersatz für die nationale. Sie ist zwar stärker als der Ausländerstatus, aber weit schwächer als die nationale und oft auch regionale Bürgerschaft. Die europäische Union hat eine doppelte Legitimationsstruktur: Staatsbürgerschaft und Unionsbürgerschaft bilden die Grundlagen der innerinstitutionellen Repräsentationslogik (Mehlhausen 2014: 319-344).

Die EU braucht demokratisch legitimierte Nationalstaaten, die funktionieren (Morandi 2014). Die Corona-Krise hat ihre Bedeutung 2020 wieder deutlich demonstriert, und die Erfordernisse der gemeinsamen militärischen Verteidigung machen dies heute ebenso dringlich wie die verbesserte Koordination und Kooperation in der EU. Statt eine „militärische Führungsmacht“ (Lambrecht) zu werden, ist deshalb zuerst einmal die Bundeswehr wehrfähig zu machen und das 2%-Ziel gegenüber der Nato einzuhalten. Geopolitisch ist Europa ohne die USA ein Zwerg.

Daraus folgt für die moderne Staatsbürgerschaft, dass sie sich gegenwärtig nicht in nationale oder imperiale Machtphantasien einspannen lassen darf, sondern bescheiden und hartnäckig demokratisch und rechtsstaatlich orientiert bleiben muss. Dieses bürgerschaftliche Selbstbewusstsein kann nach den totalitären Erfahrungen des 20. Jahrhunderts geteilt werden.

Bei allen aristotelischen Aufladungen der Bürgerbegriffe gibt es doch zwei deutliche strukturelle Brüche in der Gegenwart: zum einen die Gleichstellung der Frauen, und zum anderen gibt es keine Sklaven mehr, wohl aber das demokratische Problem der Einwanderung bzw. der Inklusion und Integration neuer Bürger und Bürgerinnen (D’Amato 2001; Miller 2017; Angeli 2018). Aufgrund des akuten Fachkräftemangels erwägt man jetzt sogar im späten Einwanderungsland Deutschland eine „Chancenkarte“ einzuführen (Heil).

Das Thema der Migration bzw. das Politisieren mit dem Fremden bildet einen Schwerpunkt rechtspopulistischer Parteien und ihrer Kampagnen, die gerade damit erfolgreich sind (Skenderovic/D’Amato 2008). Dabei wird das Problem mit anderen Problemen wie Kriminalität, gescheiterte Integration, Arbeitslosigkeit und Krise des Wohlfahrtsstaates verknüpft, und es werden Ängste vor Machtverlust der einheimischen Bevölkerung und ‚kultureller Überfremdung‘ geschürt.

Die vergleichende Migrationsforschung bietet eine historisch kontextualisierte Darstellung der Koevolution von Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Für diese Debatten sind Partizipationsanstöße (lokales Wahlrecht, erleichterte Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft, sanctuary) und erste Integrationskonzepte (2005) aus den transnationalen Städten von besonderer Bedeutung, was man ‚moderne Polis‘ nennen kann.

Literatur:

Angeli, Oliviero: Migration und Demokratie. Ein Spannungsverhältnis, Stuttgart 2018
Aron, Raymond: Kann es eine multinationale Staatsbürgerschaft geben? In: Transnationale Staatsbürgerschaft 1997, S.23-41
Aristoteles, Politik, Buch l, ll und lll, Berlin 1991
Bürgerrechte/Indicators nccr – on the move.ch
Blume, Dorlis/ Gosewinkel/Gross ( Hg.): Staatsbürgerschaften. Frankreich, Polen, Deutschland seit 1789, München 2022
D’Amato/Gerber, Brigitta ( Hg.): Herausforderung Integration. Städtische Migrationspolitik in der Schweiz und in Europa, Zürich 2005
D’Amato, Gianni: Vom Ausländer zum Bürger. Der Streit um die politische Integration von Einwanderern in Deutschland, Frankreich und der Schweiz, Münster 2001
D’Amato/Karolewski (Hg.): Bürgerschaft und demokratische Regierbarkeit in Deutschland und Europa, Baden-Baden 2014
Kleger, Heinz (Hg.): Transnationale Staatsbürgerschaft, NewYork/Ffm. 1997, 2. Auflage 2020
Koselleck, Reinhart : Begriffsgeschichten, Ffm. 2006
Marshall, Thomas H.: Bürgerrechte und soziale Klassen, NewYork/Ffm. 1992
Mehlhausen, Thomas: Die doppelte Legitimationsstruktur der Europäischen Union, in: Bürgerschaft und demokratische Regierbarkeit 2014, S.319-344
Meehan, Elizabeth: Staatsbürgerschaft und Europäische Gemeinschaft, in: Transnationale Staatsbürgerschaft 1997, S.42-63, engl. 1993
Miller, David : Fremde in unserer Mitte. Politische Philosophie der Einwanderung, Berlin 2017
Morandi, Pietro: An empty sack can hardly stand upside: Die Europäische Union braucht funktionierende Nationalstaaten, in: Bürgerschaft und demokratische Regierbarkeit 2014, S.368-393
Riedel, Manfred : Metaphysik und Metapolitik, Fm.1975
Riedel, Manfred: Art. ‚ bürgerliche Gesellschaft‘ in: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.2 , S.719-800.
Ritter, Joachim : Metaphysik und Politik, Ffm 1969
Skenderovic, Damir/D’Amato (Hg.): Mit dem Fremden politisieren. Rechtspopulismus und Migrationspolitik in der Schweiz seit den 1960er Jahren, Zürich 2008

Bildnachweis: IMAGO / Emmanuele Contini